Urlaubszeit – Zeit der Verhinderungspflege

Wir sind für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen da, wenn Sie sich als pflegender Angehöriger eine Auszeit nehmen möchten.

Ab Pflegegrad 2 steht seit dem 1. Juli 2025 jedem Versicherten jährlich ein Jahresbetrag in Höhe von bis zu 3.539 Euro für die Verhinderungspflege, die Übernahme der Pflege Ihres Angehörigen in der Häuslichkeit während Ihrer Abwesenheit, zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns gerne, wir übernehmen die Pflege Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bei sich zu Hause.


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